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Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat entschieden, dass die Benutzungspflicht der Nebenanlagen für Radfahrer im Zuge der Oldenburger Straße aufzuheben ist. Die Entscheidung war absehbar. Die Nebenanlagen sind völlig unzureichend und die Rechtslage ist eindeutig. Dabei wurden Straße und Nebenanlagen gerade erst grundlegend saniert. Ich hatte im Zuge der Planungen immer wieder darauf hingewiesen, dass der von vielen Varelern als unbefriedigend eingeschätzte Fall eintreten wird, den Radverkehr auf einer relativ schmalen Fahrbahn gemeinsam mit Autos und LKW zu führen. Doch weder Straßenbaubehörde noch die Kolleginnen im Planungsausschuss haben meine inständige Bitte erhört, sich Zeit und Geld für eine gute zukunftsfähige Lösung zu verschaffen.

Ich habe heute zum gesamten Thema heute noch einmal ein ausführliche Stellungnahme verfasst, in der unter anderem den Verkehrsminister Olaf Lies in die Verantwortung stelle.

1.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts war vorhersehbar. Die Rechtslage ist eindeutig. Im Grunde war die Anordnung der Benutzungspflicht im Zuge der Oldenburger Straße schon seit der ersten Radverkehrsnovelle vor mittlerweile fast zwei Jahrzehnten rechtswidrig. Auch in der Stadtverwaltung hat niemand ernsthaft mit einem anderen Ausgang gerechnet. Dennoch vor Gericht zu gehen, war dem nachvollziehbaren Anliegen geschuldet, die Last der Verantwortung für die Entscheidung nicht allein tragen zu wollen.

2.

Das Urteil ist zu begrüßen. Die Nebenanlagen westlich der Oldenburger Straße sind für gegenläufigen Radverkehr völlig unzureichend und werden dem Anspruch „bequem, schnell und sicher“ in keiner Weise gerecht. Die Aufhebung der Benutzungspflicht ist daher als Fortschritt zu werten.
Dennoch ist die jetzt entstehende Situation natürlich unbefriedigend. Die Benutzung der nicht für den Radverkehrs geplanten Fahrbahn ist für Radfahrer zwar nicht gefährlich aber vor allem wegen der vielen LKW auch nicht angenehm. Bei der Sanierung der Oldenburger Straße wurde in beiden Bauabschnitten versäumt, für einen zeitgemäßen Ausbau zu sorgen. Aus verkehrsrechtlicher Sicht, ist die Oldenburger Straße in gewisser Weise ein Schwarzbau.

3.

Die Verantwortung für die für Radfahrer unbefriedigende Situation auf der Oldenburger Straße liegt nicht zuletzt beim zuständigen Verkehrsminister Olaf Lies. Die planenden Behörden sind seinem Ministerium nachgeordnet. Die Zwangsläufigkeit der Aufhebung der Benutzungspflicht auf den im Zuge der Sanierung unverändert wieder hergestellten Nebenanlagen war ihm bekannt. Doch statt seine Behörden anzuhalten, verkehrsrechtlich zukunftsgerichtet zu planen, zeigt er sich lieber bei ersten Spatenstichen und Eröffnungen für ebenfalls unzureichend geplante und ausgeführte Radwege wie am Mühlenterich oder jüngst im Wangerland. Die erforderlichen Mittel für zeitgemäße Radwegekonzepte versickern millionenweise in der Planung überdimensionierter Autobahnprojekte, deren Realisierung allenfalls in ferner Zukunft zu erwarten ist.

4.

Verantwortung tragen aber auch die Planer in der Landesstraßenbaubehörde. Wer wissentlich und fortgesetzt in Sachen Radwege unzureichende Planungen abliefert und zur Ausführung bringt, dem sind offenbar rechtliche Vorgaben schlicht gleichgültig.

5.

An die eigene Nase fassen müssen sich aber auch die Ratskolleginnen und Kollegen vor allem die im Planungsschuss tätigen. Ich habe ungezählte Male darauf hingewiesen, dass genau die jetzt entstandene Situation eintreten wird. Doch statt auf einen besser geplanten Ausbau und die erforderlichen Mittel zu bestehen, wollte man die Kuh Oldenburger Straße einfach schnell vom Eis haben. Angesichts der politischen Sprengkraft des Themas nachvollziehbar und dennoch unverantwortlich.

6.

Im Ergebnis ist die unbefriedigende Situation für Radfahrer auf der Oldenburger Straße nun auf Jahrzehnte im wahrsten Sinne zementiert. Man ist versucht, den Verantwortlichen statt der symbolischen Sandschaufel eine handfeste Spitzhacke in die Hand zu wünschen, damit sie ihren Schwarzbau wieder abreißen können.

7.

Statt dessen müssen wir mit der Realität leben und den Blick nach vorne richten. Die Verwaltung muss schleunigst prüfen, ob und wo insbesondere stadteinwärts Schutzstreifen für Radfahrer markiert werden können. Davon wird die Straße zwar nicht breiter aber die subjektive Sicherheit profitiert. Seitens der Polizei braucht es große Aufmerksamkeit vor allem in der Phase der Umstellung. Rücksichtslose Kraftfahrzeugführer, die riskant überholen oder Radfahrer von der Straße hupen, benötigen auch mal eine klare Ansage. Radfahrer sollten über Alternativen nachdenken. Aus Büppel kommend bietet sich für viele Ziele in der Stadt die Osterstraße an. Und durch die Erschließung des Wohngebiets am Tweehörnweg entsteht eine durchgehende parallele Verbindung vom Büppeler Weg bis zu Bundesstraße. Aus Obenstrohe kommend kann der Weg durch den Wald zumindest bei günstiger Wetterlage eine Alternative darstellen.

8.

Minister Lies und seine Behörden sollten zudem dringend erwägen, alle aktuellen Planungen für Radwege zu stoppen und zunächst einen Planungsrahmen zu schaffen, der sicherstellt, dass künftige Baumaßnahmen zu verkehrsrechtlich tragfähigen Ergebnissen führen. Vielleicht braucht es auch einfach mal neue Mitarbeiter, die nicht den Geist einer autozentrierten Mobilität atmen und im Sinne eines zukunftsgerichteten Radverkehrs planen können.