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Vom Jadebusen »
Ein Radverkehrsbeauftragter für Varel?! – Videointerview
Man kann mit Fug und Recht behaupten, dass die benutzungspflichtige Ausweisung der meisten Radwege auf Vareler Stadtbegiet nach aktueller Rechtslage kaum noch zeitgemäß ist. Das gilt schon seit der vorletzten Novelle der StVO 1997 und erst recht seit der jüngsten Anpassung im September diesen Jahres.
Fast überall sind Radwege zu schmal, müssen gemeinsam mit Fußgängern genutzt werden und sind auch die gegen die Fahrrichtung freigegeben. Solche Radwege gelten nach neueren Erkenntnissen als weitaus gefährlicher als die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn.
Im Grunde wäre es ein leichtes, die Benutzungspflichten zu beseitigen. …


