Hinweis: Aufgrund aktueller Entwicklungen bitte unbedingt auch diesen Beitrag lesen.
Gerade war der Briefträger noch mal da. Ein dringendes Einschreiben war abzugeben. Eine Anwaltskanzlei glaubt mich kostenpflichtig abmahnen zu müssen.
Der Auftraggeber ist Jack Wolfskin. Der Vorwurf: Ich gewähre einer Anzahl von Katzen und Hunden regelmäßig Zutritt zu einem in meinem Besitz befindlichen Grundstück. Diese hinterlassen dabei Spuren in Tatzenform, deren Nutzung sich Jack Wolfskin markenrechtlich gesichert hat.
Da ich überdies regelmäßig Kinder auf meinen Grundstück spielen lasse und diese dabei die Tatzenform in Zusammhang mit meinen Garten erleben, verschaffe ich mir einen ungerechtfertigten Vorteil bei diesen Kindern.
Höhe der Kostennote: 1.127,- Euro.
Glaubt ihr nicht? Dann lest mal hier weiter.
(Nachtrag: Der Werbeblogger ist gerade etwas überlastet. Den Artikel gibt’s deshalb jetzt auch beim Autor Ralf Schwartz zu lesen.)
(via Sichelputzer)
Quelle der Karikatur: Impactsuspect
Jack Wolfskin hat sich die Tatze aber nur in den Nizza-Klassen 25, 20 und 22 registriert. Tatzenaufdruecke auf dem Boden sind davon nicht betroffen – nur Moebel, Spiegel, Bilderrahmen, Seile, Bindfaden, Zelte, Netze, Planen, Segel, Saecke, Polsterfuellstoffe, rohe Gespinstfasern, Schuhe, Kopfbedeckungen und Kleidungsstuecke sind geschuetzt, sofern Nachbars Katzen selbige mit Pfotenabdruecken versehen und du diese feilbietest.
Das Hauptproblem von Jack Wolfskin ist meines Erachtens §21 MarkenG – wenn JW die Nutzung „seiner“ Marke fuenf Jahre in Folge duldet, verlieren sie die Ansprueche an der Marke. Danach koennte also jeder eine Jacke mit dem „Original-JW-Logo“ verkaufen. Insofern haben sie kaum eine andere Wahl als die Benutzung zu untersagen – wenngleich die Art, wie das geschieht, invasive Lobotomien mit dem Quirl bei den Abmahnern vermuten laesst.
Eigentlich müsste man sich vor Lachen den Bauch halten. Letzte Nacht ist unser Kater über mein Auto weggelaufen, nun sind dort überall auf der Haube diese „Wolfskin“ Tatzen. Bevor ich damit öffentlich herum fahre werde ich ihn wohl waschen müssen. Man weiß ja nie wo die Spitzel gerade sitzen.
@stk: Schon klar. Soll ich noch Satire über meinen Artikel schreiben? Und danke für den Hinweis auf den §21. In sofern ist die Auseinandersetzung mir der taz auch eine andere Nummer. Aber sind die hier abgemahnten Fälle wirklich nach §21 einschlägig?
@Olaf: Die Nizzaklasse für Autos ist wohl auch nicht registriert.
@Djure Sorry, ich hatte nur fuenf Tabs mit Blogeintraegen offen, von denen manche aehnlich wie deiner klangen, denen ich aber keine Satire unterstellt haette. Insofern war der Kommentar bei dir wohl an der falschen Adresse gelandet ;)
Meine Markenrechtsvorlesungen sind jetzt auch schon ein Jahr her, aber meines Wissens ist der Grat recht schmal, ab dem man als Markeninhaber auf Unterlassung bestehen sollte. Die Schutzklasse 25 scheint zweifelsfrei betroffen, und das Problem an der JW-Bildmarke ist ja gerade, dass Pfotenabdruecke eben so furchtbar aehnlich aussehen. Ich frage naechste Woche mal unseren MarkenG-Fachmann an der uulm.
wolfskin hat sich viele sachen in vielen klassen schützen lassen. selbst begriffe wie „tatze“. das deutsche markenrecht ist einfach völlig verrückt.
Wurde eben auch von @shirtissimo auf einen zweiten Markeneintrag von 2005 hingewiesen, den ich uebersehen hatte — es sind ganze 14 Schutzklassen, die ich hier mal nicht alle aufzaehlen moechte. Whew.
Eine Marke schützen ist die eine (korrekte) Seite, eine Marke beschädigen (unangemessene anwaltliche Gebührenkeule) die andere. Mir scheint, dass auf Seiten von JW und der Kanzlei nicht gerade ausgesprochene Kommunikationsfachleute am Werke waren. Möglicherweise werden sie schon am Montag durch die jeweiligen Bosse zurückgepfiffen.
@stk
> Tatzenaufdruecke auf dem Boden sind davon nicht betroffen
Nach dem auch Klasse 1 eingetragen ist, zu der u.a. Beton und aehnliches gehoert, muesste dies doch fast auch dazugehoeren, oder?
Die Datenbank des DPMA spuckt 99 Marken fuer Jack Wolfskin aus, die meisten davon noch aktiv. Fuer die Pfoten-Bildmarke gibt es bisher mehrere Einzelmarken fuer teilweise verschiedene Klassen. Am 02.09.10 hat JW allerdings eine neue Marke angemeldet (noch nicht gueltig), die einige nun zusammenfasst und mit weiteren Klassen ergaenzt. Damit sind nun praktisch alle auch nur im Ansatz interessanten Klassen belegt.
Bildmarke 3020090522197
Klassen: 25, 1, 3, 6, 9, 10, 12, 14, 16, 18, 20, 21, 22, 24, 26, 27, 28, 35, 39, 41, 42, 45
Hier nochmal die Klassen fuer die Wortmarke „
Tatze„:Wortmarke „Tatze“ 307400654
Klassen 24, 18, 22, 25, 27, 28
Tichy
@Tichy: Den Beton bringst du aber doch nicht gewerblich in Umlauf. Als Privatmann kannst du trotz Markenschutzes alles nach Gusto mit Tatzen versehen, solange du sie nicht verkaufst.