„Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik könnten Überhangmandate die Wahl entscheiden.“
Quelle: spiegel.de
Ich werde am 27. September mit der Erststimme die SPD wählen. Nicht, weil ich die Kandidatin der SPD Karin Evers-Meyer so richtig toll finde, sondern schlicht aus einer einfachen strategischen Überlegung:
Direktmandate gehen in Niedersachsen – wie in den meisten Flächenländern im Westen – mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit an CDU oder SPD. Die SPD-Kandidaten haben es dabei deutlich schwerer, die einfache Mehrheit zu erlangen. Und zwar auch dort, wo das „Lager gegen Schwarz-Gelb“ eine deutliche Mehrheit hat. Die CDU muss sich ihre Stimmen nur mit der FDP teilen. Die SPD dagegen wird viele Stimmen an grüne und linke Direktkandidaten verlieren.
Die CDU hat somit gute Chancen, zahlreiche Überhangmandate zu ergattern und so vielleicht eine schwarz-gelbe Mehrheit im Bundestag zu bekommen. Die wäre zwar verfassungsrechtlich illegitim jedoch in der kommenden Legislatur letztmalig legal.
Wer schwarz-gelb verhindern will, muss mit der Erststimme SPD wählen. Zumindest dieses eine letzte Mal. Zur nächsten Bundestagswahl ist das Problem dann hoffentlich aus der Welt geschafft.
Die Position der Grünen dazu steht übrigens hier. Dort findet sich auch der Hinweis auf die Plattform wahlrecht.de, nach der Überhangmandate für Niedersachsen eher unwahrscheinlich sind. Hoffen wir das beste.
Nachtrag: Interessante kritische Anmerkungen nachzulesen im Sprengsatz.
Der Rest ist klar aber,
> Zur nächsten Bundestagswahl ist das Problem dann hoffentlich aus
> der Welt geschafft.
Den verstehe ich nicht, was ist bei der nächsten Wahl anders? Und in welche Richtung?
@Uwe:
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Neuregelung bis 2011 angemahnt. Dann sollte das Problem nicht mehr auftauchen.
Ich kann dich verstehen, kann es aber nicht über mich bringen. Siehe meine Erläuterungen dazu in meinem Blog.
@Wolfgang: In Hamburg erringt ja ohnehin eher die SPD ein Überhangmandat. Wäre zwar gut gegen Schwarz-Gelb, aber genauso illegitim.