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Ich bin kein Freund von Verfassungsänderungen. Besonders dann nicht, wenn es sich um eine so bewährte Verfassung handelt wie das Grundgesetz. Und gerade von den Grundrechten sollte man die Finger lassen. Wenn es dumm läuft – und unter Schäuble läuft es meist dumm -, haben wir hinterher weniger Freiheit als vorher.

Dennoch halte ich die Initiative von Frank Hamm, den Artikel 5 im Lichte der  Veränderungen der Mediennutzung fortzuschreiben, für bedenkenswert.

Letztlich wird es zwar keiner Verfassungsänderung bedürfen, um sicherzustellen das Angebote wir netzpolitik.org oder auch mein kleines Blog hier unter den erweiterten Schutz des Artikel 5 fallen. Dass kann – vielleicht sogar besser – die laufende Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts leisten, indem sie den Begriff der Presse präzisiert oder feststellt, dass es sich bei den Begriffen Presse, Rundfunk und Film lediglich um beispielhafte Ausprägungen besonders zu schützender Formen der Meinungsäußerung handelt.

Die Petition von Frank Hamm und die sich hoffentlich anschließende breite Diskussion des Themas könnte jedoch ein wichtiger Baustein sein, den Prozess der Rechtssprechung zu beschleunigen und in die richtige Richtung zu lenken.