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Ich hoffe, der NWZ-Redakteur Franz-Josef Höffmann hatte gestern einen harten Tag, musste Artikel für drei schrubben und zwischendurch noch zum Zahnarzt. Dann – vielleicht und mit viel gutem Willen – wäre dieser  Satz, den er an das Ende seines Artikels über die Verurteilung eines Mannes wegen Vergewaltigung minderjähriger Kinder geschrieben hat, zu entschuldigen:

„‚Wir können in der Tat nicht feststellen, das der Angeklagte homosexuell oder gar pädophil ist.'“
(Quelle: NWZ, Hervorhebung von mir)

Der Satz ist nicht vom Autor selbst. Gesagt haben soll ihn der Vorsitzende Richter am Landgericht Oldenburg Holger Jaspert. Sollte der Satz tatsächlich so und ohne aufklärenden Zusammhang gefallen sein, dann wäre das ein Skandal an sich. Homosexualität auf diese Weise zur Pädophilie in Zusammenhang zu stellen, bedient auf übelste Weise die Ressentiments aus Zeiten vor Abschaffung des §175, die leider an vielen Stammtischen immer noch gepflegt werden.

Auf jeden Fall ein Skandal ist, dass dieser Satz in dem Artikel von Höffmann dort einfach so im ohnehin ziemlich missglückten letzten Absatz herumsteht. Ohne jeden Kommentar, jede Erklärung.

Ich hielte es für angemessen, dass sich der Autor und/oder Chefredaktion der NWZ schnellstmöglich zu diesem Satz äußern und außerdem aufklären, was dort bei Gericht tatsächlich gesagt wurde.

Hinweis: Der Autor und die NWZ haben die Sache mittlerweile aufgeklärt. Dazu bitte unbedingt auch die Kommentare lesen.