Varels Aufreger Nummer Eins ist derzeit das Licht. Oder eigentlich die Dunkelheit. Um 50.000 € Stromkosten einzusparen und – zumindest seitens der Grünen ein Beweggrund – das Klima zu schonen, hat die neue Ratsmehrheit unlängst beschlossen, Varels Laternen um Mitternacht zu löschen.
Seitdem ist es in Varel nächtens dunkel wie im Bärenpopo und das Geschrei groß. Man gewinnt fast den Eindruck, als wäre halb Varel regelmäßig nachts auf der Straße unterwegs und die moderne Fahrzeugbeleuchtung noch nicht erfunden. In Dangast ist der Leidensdruck sogar so groß, dass Bürger Geld sammeln, um längere Beleuchtung möglicherweise privat zu finanzieren.
Ich persönlich mag es ja dunkel. Und gerade in Dangast wäre es ein Leichtes eben diese Dunkelheit ins Positive zu wenden. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es sogar touristische Konzepte, die dieses immer seltenere Gut und den dazu gehörenden (Sternen-)Himmel aktiv verkaufen.
Sei’s drum: Der Rat muss also nochmal ran. Am kommen Mittwoch berät deshalb der Ausschuss für Bauen, Liegenschaften, Straßen und Verkehr unter anderem über dieses Thema.
Ort: Rathaus II (Langendamm), Sitzungssaal
Termin: 19. August 2009, 16.30 Uhr
Ebenfalls auf der Tagesordnung steht übrigens ein Antrag meiner Schwester. Darin geht es um verkehrsberuhigende Maßnahmen auf dem Streekmoorweg. Ein Antrag übrigens, der obsolet wäre, würde nicht jeder zweite Kraftfahrzeuglenker das Hirn ausschalten, sobald er sich hinter den Lenker setzt. Das Verkehrszeichen mit der 30 im roten Rund ist nämlich weder zu übersehen noch besonders schwer zu verstehen.
Nachtrag: Das Ergebnis der Beleuchtungsdebatte findet sich übrigens beim Friebo umfassend zusammengefasst. Die Frage der Verkehrsberuhigung im Streekmoorweg wurde zur Klärung weiterer Alternativen vertagt.
Also ich denke, es geht auch dunkel und wie Du schon schrubst, kann man was draus machen (wenn man will).
Was allerdings nicht geht: Das Licht ausknipsen, um Ausgaben zu reduzieren, und dann die Innenstadt durch ein neues, wenn auch stark gefördertes (5/6), Pflaster zu verschönern.
Gruß
Thorsten
@Thorsten: Ich glaube, die Chance mit dem Pflaster sollte man wahrnehmen. Eine 5/6-Förderung kommt nicht alle Tage um die Ecke. Und ganz lange macht das rote Teppich Varels nicht mehr mit.
Wer einmal mitten in der Nacht vom Schleusenfest oder dem MittwochLive kommt und über die Kreuzung B437-Windallee muss, der wird das Licht schon vermissen…
kein Licht – keine Ampel – schnelle Autos!
Warum also nicht jede zweite Laterne anlassen, oder zumindest bei Vareler „Events“ wie dem Hafenfest – nächstes Wochenende – die Beleuchtung laufen lassen?!
@Johannes: Ja. Die Totalabschaltung ist nicht unbedingt kreativ. Wichtige Kreuzungen, und Straßen wie B 437 und Oldenburger Straße als Orientierungspunkte zu erleuchten, wäre eine gute Idee. Ich fürchte nur, dass Varels Beleuchtungstechnik das ohne Investitionen nicht hergibt.
Vielleicht sollte man diese Investitionen jedoch ins Auge fassen. Warum zum Beispiel nicht Ein- und Ausschalten der Lampen nach der tatsächlichen Helligkeit steuern.
Für einzelne Ausnahmen könnte ich mich zudem auch noch erwärmen.
Es gibt Vorschriften zur Straßenbeleuchtung die gesetzlichen Charakter haben und auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen die besagen, wie eine Straßenbeleuchtung, insbesondere auf klassifizierten Straßen zu betreiben ist. Hier sind Leuchtenabstände, Leuchtstärken etc. genau in Normen festgelegt. Wenn diese Normen nicht eingehalten werden, kann es passieren, dass durch eine ungleichmäßige Beleuchtung ein Verkehrsteilnehmer, insbesondere ein Kraftfahrer, ein Hindernis auf der Straße nicht erkennen kann. Wenn eine Straßenbeleuchtung nicht nach den Bestimmungen betrieben wird, haftet der Betreiber für die Folgen.
In diesen Bestimmungen ist festgelegt, dass bei einer normgerechten Straßenbeleuchtung nicht jede 2. Leuchte abgeschaltet werden darf. Entweder ist die Straßenbeleuchtung voll einzuschalten oder voll abzuschalten. Denn es besteht keine gesetzliche Pflicht eine Straßenbeleuchtung zu betreiben. Gemeinden , die eine Teilabschaltung vornehmen handeln entweder fahrlässig oder aus Unwissenheit.
@Ingo Langer:
Danke für den Hinweis, der – für klassifizierte Straßen – durchaus nachvollziehbar erscheint. Dennoch denke ich, dass es Möglichkeiten zwischen ganz oder gar nicht gibt. So könnte ich mir bspw. vorstellen Durchgangstraßen, wichtige Kreuzungen und in der Innenstadt einzelnen Lichtinseln länger zu beleuchten. Doch das lässt die Vareler Technik derzeit wohl (noch) nicht zu.
Ebenso sollte man über Ausnahmen etwa für Dangast – in der Saison eine Stunde länger – nachdenken. Das hat nichts mit Ungleichbehandlung, sondern mit nachvollziehbaren Unterschieden beim Bedarf zu tun.
Vielleicht mögen Sie, Herr Langer, hier mal in einem Gastbeitrag ausführlich darlegen, welche Möglichkeiten der Schaltung der Lampen technisch und rechtlich bestehen. Mich interessiert das sehr und ich gebe Ihnen gerne den Raum.
(Hinweis für Mitleser: Ingo Langer ist Ratsherr für die CDU und wartet mit seinem Unternehmen die Vareler Straßenbeleuchtung.)