Man kann mit Fug und Recht behaupten, dass die benutzungspflichtige Ausweisung der meisten Radwege auf Vareler Stadtbegiet nach aktueller Rechtslage kaum noch zeitgemäß ist. Das gilt schon seit der vorletzten Novelle der StVO 1997 und erst recht seit der jüngsten Anpassung im September diesen Jahres.
Fast überall sind Radwege zu schmal, müssen gemeinsam mit Fußgängern genutzt werden und sind auch die gegen die Fahrrichtung freigegeben. Solche Radwege gelten nach neueren Erkenntnissen als weitaus gefährlicher als die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn.
Im Grunde wäre es ein leichtes, die Benutzungspflichten zu beseitigen. Jeder Bürger hat ein Widerspruchsrecht gegen die benutzungspflichtige Ausweisung, das er formlos bei der Kommune geltend machen kann. Die Verwaltung ist verpflichtet, den Widerspruch zu prüfen und bei Fehlen der Voraussetzungen, die Benutzungspflicht aufzuheben.
Die Sache hat allerdings zwei kleine Haken. Zum einen kommen viele Kommunen ihren Prüfungspflichten nicht nach. Dann gilt es den Rechtsweg zu beschreiten, der mit einem nicht unerheblichen Kostenrisiko verbunden ist. Darüber hinaus kommt die Aufhebung von Benutzungspflichten auch unter vielen Radfahrern nicht gut an, da sie der irrigen Annahme unterliegen, ein unzureichender Radweg sei immer noch sicherer als gar keiner.
In Varel geht man daher einen anderen Weg. In langjähriger ehrenamtlicher Arbeit haben die Initiative Vareler Fahr’n Fahrrad und der örtliche ADFC ein sogar preisgekröntes Radverkehrskonzept erarbeitet. Leider kommt dessen Umsetzung nur recht schleppend voran.
Die Gründe dafür sind sicher vielfältig. Natürlich fehlt es auch hier an Geld und dem guten Willen wird zu wenig auf die Sprünge geholfen. Aus Sicht der Initiative war es daher an der Zeit, auf die Einsetzung eines Radverkehrsbeauftragten zu drängen. Über einen entsprechenden Antrag wurde gestern im Bauausschuss beraten. Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates mit guten Ausgang, wie der Sprecher Initiative Frank Glanert im Videointerview erklärt: