Irgendwann im frühen Januar diesen Jahres bin ich morgens mit dem Gedanken erwacht, heute kümmere ich mich mal um diese Anmeldung. Genauer: Die Anmeldung einer Tätigkeit nach §3 Prostituiertenschutzgesetz (PostSchG). Woher der Gedanke kam, kann ich nicht sagen. Aber es fühlte sich gut und richtig an. Ein paar Tage später bin ich dann mit dem frisch gedruckten „Hurenpass“ in der Tasche aus dem Oldenburger Ordnungsamt auf den sonnendurchfluteten Pferdemarkt hinaus spaziert.
Das Prostituiertenschutzgesetz – Kein gutes Gesetz
Das ProstSchG ist so ein klassischer Fall von Gesetzesvorhaben der Klasse, irgendwie gut gemeint aber leider nicht so gut gemacht. Die Anmeldepflicht nach §3 des Gesetzes könnte man mit gutem Willen so verstehen, dass die Behörden sich ja einen Überblick über ihre „Schützlinge“ verschaffen können sollten. Dabei haben die Autor*innen des Gesetzes leider nicht bedacht, dass Anonymität für viele Sexworker*innen überlebenswichtig ist. Nicht, weil sie selbst sich ihres Berufs nicht sicher wären, sondern weil Stigmatisierung trotz aller sexuellen Aufklärung der letzten Jahrzehnte eher Alltag denn Ausnahme ist.
Mir war das 2016 in Kraft getretene ProstSchG aus feministischen Diskursen und durch Freundinnen bekannt, die als Escorts arbeiten. Lustigerweise kenne ich auch eine der Autorinnen des Gesetzes ganz gut. Dass ich selbst von dem Gesetz betroffen sein würde, weiß ich, seit Ende 2018 der Gedanke reifte, Tantramassagen zumindest nebenberuflich anbieten zu wollen.
Sind Tantramassagen eine sexuelle Handlung?
Es ist durchaus umstritten, ob Tantramassagen eine „sexuelle Handlung mindestens einer Person an einer anderen Person gegen Entgelt“ im Sinne des §2(1) ProstSchG sind. Die meisten Behörden bejahen diese Frage. Mein Berufsverband TMV, der sich der professionellen Ausbildung von Masseur*innen verpflichtet hat, sieht das eher kritisch.
Ich persönlich halte das ProstSchG in weiten Teilen für untauglich und sehe mich als Teil der offenen Gegner*innen, wie sie etwa im BesD organisiert sind, in dem ich ebenfalls Mitglied bin. Darüberhinaus finde ich eine klare Abgrenzung von Tantramassagen gegenüber (anderer) Sexarbeit tendenziell problematisch. Dennoch respektiere ich individuelle Bestrebungen, sich gegen die Anmeldepflicht und weitere gesetzliche Auflagen zu wehren und natürlich die Unterstützung des TMV dabei.
Solidarität unter Sexworker*innen
Für mich persönlich war Solidarisierung mit allen Sexworker*innen jedoch von Anfang an wichtig. Als mittelalter weißer cis-Mann bin ich ausgesprochen privilegiert. Die Gefahr, dass ich aggressiv stigmatisiert werde, ist eher überschaubar. In dem ich radikal offen mit dem Thema Sexarbeit umgehe, kann ich meinen Teil zur Normalisierung beitragen und das Leben für andere Sexarbeiter*innen hoffentlich etwas leichter werden lassen.
Behördenspaziergang in Oldenburg
Der Weg zum Hurenpass ist in Oldenburg übrigens eher unkompliziert bis unterhaltsam. Die Stadt informiert auf ihrer Homepage übersichtlich und umfassend. Der Anruf im Ordnungsamt hat letzte Fragen ausgesprochen freundlich geklärt, Termine im Gesundheitsamt und beim Ordnungsamt waren kurzfristig möglich.
Vor der eigentlichen Anmeldung steht ein Beratungstermin im Gesundheitsamt auf dem Programm. Für mich überraschend war, dass es dabei um psychosoziale Fragen geht. Für gesundheitliche Untersuchungen etwa auf STI ist man selbst verantwortlich. Die Bescheinigung über die Beratung gilt es jährlich aufzufrischen. In meinem Fall war das Beratungsgespräch eine wirklich spannende gute Stunde, in der wir beide viel gelernt haben. Kleine Randnotiz. Ich war in Oldenburg der dritte Mann seit in Kraft treten des Gesetzes.
Mit der Bescheinigung des Gesundheitsamtes, einem Passfoto und 15 Euro geht es dann weiter ins Ordnungsamt. Dort musste ich nur an eines selber denken: Da ich meine Leistungen nicht nur in Oldenburg anbiete, habe alle Bundesländer in den Ausweis eintragen lassen. Dieser Bitte wurde unkompliziert entsprochen. Grundsätzlich hätte ich mir auch einen zweiten Pass mit einem Aliasnamen ausstellen lassen können. Da ich aber eh offen unter meinem Namen auftrete, habe ich darauf verzichtet.
Aaram – Berührung mit Leichtigkeit
Ich arbeite seit Mitte 2019 nebenberuflich als Tantramasseur. Seit meiner Zertifizierung im Januar 2020 darf ich mich Tantramasseur (TMV®) nennen. Meine Gäste sind Menschen jeden Geschlechts, die ich unter anderem in Räumen In Hamburg, Münster, Berlin und Ibbenbüren empfange. Wenn du mehr über mein Angebot wissen möchtest, klicke dich hier zu Aaram – Berührung mit Leichtigkeit.