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Man könnte den Diekmann’schen Versuch über Selbtsironie mit Reminiszenz an seinen Pullermann (1, 2) einfach unter „ach egal“, die Reaktion der taz (1, 2) darauf vielleicht unter „kleinlich“ ablegen.

Zweierlei sollte man jedoch bedenken: Zum einen hat Diekmann mit – zwar zweifelhaftem – Erfolg Deutsche Gerichte bemüht, doch bitte sein Gemächt vor dem Zugriff verlagsfremder Medien zu bewahren. Doch spätestens jetzt zeigt sich, dass es ihm kaum um die Sache, sondern mehr um eine Kerbe für seinem Bettpfosten ging: Gewonnen!

Ich bin kein Jurist und kenne mich mit US-Amerikanischen Recht nicht aus. Aber in einschlägigen Spielfilmen würde der Friedensrichter Diekmann dort wohl wegen Missachtung des Gericht bestrafen.

Zum zweiten ist die Art und Weise der Widergabe der taz-Artikel in Diekmanns Blog das Paradebeispiel einer Urheberrechtsverletzung, gegen die die großen Verlagshäuser – meines Wissens auch Springer – in der Vergangenheit regelmäßig mit hohen Schadensersatzforderungen vorgegangen sind. Und zwar keinesfalls nur gegen wehrhafte Unternehmen.

Schlimmer noch: Sie haben den Bundestag bei den Verhandlungen über das Urheberrecht monatelang bearbeitet, um unter anderem gegen solche Rechtsverletzungen weiterhin und mit aller Härte vorgehen zu können.

Nennt mich verkrampft oder alten Feindbildern verhaftet. Aber ich finde Diekmanns lakonsichen Umgang mit den Institutionen dieses Landes zum Kotzen.