Seite wählen

Wer hätte das für möglich gehalten? Ich eher nicht! Mein Name steht auf einer Antragsschrift, die jetzt vor dem Verfassungsgericht des Landes Niedersachsen (Staatsgerichtshof) verhandelt werden muss.

Alles weitere dazu in einer Pressemitteilung des Volksbegehrens für gute Schulen:

Ein Lehrstück in Sachen Haarspalterei
Volksbegehren klagt gegen Behinderung durch die Landesregierung

Hannover, 3. November 2010. Professor Dr. Klaus Rosenzweig vertritt das „Volksbegehren für gute Schulen“ vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof in Bückeburg – gestern hat der hannoversche Rechtsanwalt und frühere Stadtdirektor der Städte Langenhagen und Rotenburg/Wümme die Klageschrift dort eingereicht. Die Initiatoren des Volksbegehrens wehren sich mit ihrer Klage gegen eine von der Landesregierung verfügte „Maßgabe“ und verfolgen das Ziel, das Volksbegehren für uneingeschränkt zulässig zu erklären.

Fast vier Monate ließ sich die Landesregierung Zeit, um zu einer Entscheidung über das Volksbegehren zu kommen. Am 21. September stellte sie dann zwar die grundsätzliche Zulässigkeit fest, verband damit aber eine „Maßgabe“, also eine Auflage für das weitere Sammeln von Unterschriften. Diese Maßgabe bedeutet eine massive Behinderung des Volksbegehrens und stellt darüber hinaus ein Lehrstück in Sachen Haarspalterei dar.

Die Maßgabe betrifft den Paragraphen 3 des von den Initiatoren des Volksbegehrens vorgelegten Gesetzentwurfes, in dem es um die Fortführung der Vollen Halbtagsschulen geht. Die Landesregierung argumentiert, dass das Volksbegehren damit in die verfassungsrechtlich verankerte Selbstverwaltung der kommunalen Schulträger eingreife – eine nach Auffassung der Initiatoren unhaltbare Auslegung des Gesetzentwurfes. Konkret geht es der Landesregierung darum, dass Volle Halbtagschulen, die zwischen August 2002 und Juli 2010 aufgehoben oder mit anderen Schulen zusammengelegt wurden, nicht neu eingerichtet werden müssen – tatsächlich betrifft dieses Szenario in ganz Niedersachsen genau drei (!) Schulen.

„Uns Initiatoren geht es doch gar nicht darum, eine geschlossene Schule wieder einzurichten“, sagt Olaf Brokate, Elternvertreter aus Peine und einer der Initiatoren des Volksbegehrens. „Wir wollen die Wiederherstellung des Status ‚Volle Halbtagsschule‘ für die Schulen erreichen, die bis 2010 existiert haben.“

In der jetzt eingereichten Klageschrift wird unter anderem argumentiert, dass es kaum möglich sei, Bürgerinnen und Bürgern die von der Landesregierung verlangte komplizierte Fassung des Gesetzentwurfes für das Volksbegehren verständlich zu machen. Nach einer Entscheidung des Staatsgerichtshofes aus dem Jahr 2001 müssen an die Formulierungen eines Volksgesetzes keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden, solange nur das Ziel des angestrebten Gesetzes den Bürgerinnen und Bürgern ausreichend deutlich gemacht wird. Die Kläger argumentieren weiter, dass die Landesregierung den Gesetzentwurf unzulässig einschränke: Während das Volksbegehren Grundschulen und die Primarbereiche von Förderschulen als Volle Halbtagsschulen erhalten will, reduziert die Maßgabe den Gesetzentwurf allein auf die Grundschulen.

Mit dem Einreichen der Klageschrift beim Staatsgerichtshof beginnt für das Volksbegehren für gute Schulen die letzte Sechs-Monats-Frist, während der noch Unterschriften für den Gesetzentwurf gesammelt werden können. Diese Frist dauert voraussichtlich bis Mai 2011. Gesammelt wird weiterhin auf den bislang gültigen Unterschriftenbögen, da die Landesregierung auch festgestellt hat, dass ihre Maßgabe den Kern des Volksbegehrens unberührt lasse. Sollte der Staatsgerichtshof die Maßgabe der Landesregierung bestätigen, müssten neue Unterschriftenbögen gedruckt werden; mit einer Entscheidung des Gerichtes rechnen die Initiatoren allerdings nicht vor Mai 2011.

Bis heute haben mehr als 170.000 Menschen in ganz Niedersachsen das Volksbegehren für gute Schulen unterschrieben. Wie breit angelegt der landesweite Rückhalt für diese Initiative von Eltern, Pädagogen und Erziehungswissenschaftlern ist, wird unter anderem daran deutlich, dass sowohl der Landesjugendring als auch die Rentnerinnen- und Rentnerpartei Niedersachsen das Volksbegehren unterstützen.

Hinweis: Zum Thema Oberschule gibt es einen aktuellen Beitrag im Varelblog.